Gebäudeservice S. Benz
Ein Unternehmen - viele Möglichkeiten
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Öffnen und Schließen

“Wir überarbeiten unsere Website von Grund auf damit diese auch auf Mobilgeräten nutzbar ist. Damit Ihnen bereits ein Teil der Inhalte zur Verfügung stehen kann, schalten wir unsere Website bereits frei. Sie wird in den nächsten Tagen und Wochen kontinuierlich ergänzt und erweitert."

 

Öffnungs- und Schließdienst

Ist es für Sie ein zu großer wirtschaftlicher Aufwand das Öffnen und/ oder Schließen Ihres/r Gebäude mit eigenen Mitarbeitern sicherzustellen?

Zur Einhaltung von Öffnungszeiten und zur Entlastung des Personals bieten wir einen Schliess- und Öffnungsdienst.

Damit Sie sicher gehen können, dass alle Tore, Türen und Fenster Ihres Unternehmens fest verschlossen sind, bieten wir Ihnen die zuverlässige Schließung, sowie Öffnung Ihrer Räumlichkeiten an.

Unser Aufgabengebiet umfasst dabei das öffnen oder schließen von Fenstern und Türen, das einstellen der Heizkörpertemperatur, das ein oder ausschalten der Beleuchtung sowie die Kontrolle, dass sich bei Schließung des Gebäudes keine unbefugten Personen im Gebäude oder Aufzug aufhalten, sowie alle Zugänge und Fenster offen oder fest verschlossen sind. Wunschgemäß empfiehlt sich das gleichzeitige Aus- oder Scharfschalten* einer vorhandenen Überwachungs- oder Alarmanlage.

Beginnend mit dem Schließ- und Öffnungsdienst über Kontrollen in- und außerhalb des Gebäudes, Anfahrten zu festgelegten Zeiten oder Zeiträumen bis hin zur Aktivierung/ Deaktivierung* von Alarmsystemen sind vielfältige Möglichkeiten gegeben.
*nach einmalig örtlicher Einweisung durch den Auftraggeber oder Anlagenbetreiber.

Die Uhrzeit zum Öffnen- und Schließen kann individuell und wunschgemäß gestaltet werden.

Ihre Sicherheit und die Ihrer Immobilie / Ihres Grundstück liegt uns am Herzen.

Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich ein persönliches individuelles Angebot, welches genau auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist.


Angebotsanfrage:

Telefon: 0651 / 463 499-1
Telefax: 0651 / 463 499-2
eMail: kundendienst@gsb-trier.de

HINWEIS: Reine Schließdiensttätigkeiten /Revierfahrer, sofern ausschließlich im Schließdienst tätig, sind Bewachungstätigkeiten ohne Erlaubnispflicht i.S.d. § 34a GewO [Q.: Industrie- und Handelskammer]